Der Sachkundenachweis gemäß Niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden

Hier findest Du alle Informationen rund um den seit 01.07.2013 in Niedersachsen für Neuhundehalter notwendigen Sachkundenachweis.

Dazu gehören Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.

 

http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7

Da ich meine Berufung im zielführenden Training von Mensch und Hund sehe, nehme ich keine Sachkundeprüfung, die fälschlicherweise auch Hundeführerschein genannt wird, ab.

 

Ich empfehle meinen vom Gesetz betroffenen Teams, ihre Prüfung bei Frau Rita Hübner in Rhede, Telefon 04964 – 1457 abzulegen. 

 

Du kannst Dir auch einen Prüfer/Prüferin in folgender Liste suchen:

Zur Vorbereitung zur theoretischen Prüfung helfen Dir vielleicht diese Downloads.
Ich garantiere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit!
Sachkunde_Hunde_mit_antwort.pdf
PDF-Dokument [538.9 KB]
Sachkunde_Hunde_ohne_antwort.pdf
PDF-Dokument [538.7 KB]

Frau Hübner  nimmt die Prüfung freundlich, sowie-, fachlich und sachlich korrekt ab und teilt meine Einstellung zum Hundetraining.

 

Dieser Sachkundenachweis setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen.

Im praktischen Teil wird überprüft, wie man mit alltäglichen Situationen umgeht.


Es geht NICHT um den perfekt ausgebildeten Hund, sondern es geht darum, dass man als Mensch Umsicht beim Führen des Hundes zeigt.
Hilfsmittel wie Leine, Schleppleine, Halti, Maulkorb, Futter, Spielzeug etc. sind erlaubt. Der Hund sollte ein Hörzeichen (z.B. Sitz) kennen,
und er sollte abrufbar sein.

 

Gezeigt werden soll in der Praxis im ablenkungsarmem Bereich:

 

- Hundehalter kontrolliert beim Hund Zähne, Ohren und Pfoten

- Gehen an der Leine

- Ausführung von Sitz, Platz oder Steh (nach max. 3 Wiederholungen)

- Kommen auf Ruf (nach max. 3 Wiederholungen)

- Begegnungen mit Joggern, Skatern

- Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen

- Begegnung mit anderen Hunden


 

Im verkehrsöffentlichen Bereich wird dann noch geprüft:

- Gehen an stärker befahrener Straße

- Überqueren einer befahrenen Straße

- Begegnung mit Radfahrern, Kinderwagen, Rollatoren etc.

- Begegnungen mit anderen Personen/Personengruppen

 

Bei allen Begegnungen kommt es darauf an, niemanden zu gefährden oder zu belästigen. Der Hund muss mit einer Hundemarke
und einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und der Hundehalter sollte Kotbeutel mit sich führen und gegebenenfalls auch benutzen!


 

Suchst Du nach gezielter Vorbereitung auf den praktischen Teil oder möchtest an einem Junghundekurs teilnehmen,
melde Dich gerne bei mir!

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