Nach §3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Ersthundehalter erforderlich.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme des Hundes abzulegen. Die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Hier gibt es nähere Informationen:
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1312&_psmand=7